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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluß aus der Feuerwehr | 28 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817210 | ||
Datum | 14.02.2016 14:44 MSG-Nr: [ 817210 ] | 5984 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Markus R. Nein, muss er eben nicht. Außerdem unterschreibt beim Ausschluss eines aktiven Feuerwehrdienstleistenden in aller Regel nicht der Bürgermeister, sondern der Kommandant... denn dieser ist zuständig, nicht der Bürgermeister. aufpassen - da unterscheiden sich die Rechtslagen bei den Bundeländern. In BaWü z.B. geht so was über den Gemeinderat / Bürgermeister. Da kann der Kommandant so einen Ausschluss nur entscheiden. In Bayern sieht das anders aus. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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