| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | Ausschluß aus der Feuerwehr | 28 Beiträge |
| Autor | Sasc8ha 8M., Bardowick / Niedersachsen | 817216 |
| Datum | 14.02.2016 16:04 MSG-Nr: [ 817216 ] | 5752 x gelesen |
Hallo Martin!
Ich komme zwar aus einem anderen Bundesland, würde aber trotzdem gerne etwas anmerken.
Ein Ausschluss aus der Feuerwehr kann und sollte immer das letzte Mittel der Wahl sein. Es gibt auch sicherlich Gründe die einem Leiter wenig Spielraum lassen, bzw. überhaupt keine Alternative.
Das sind aber im Regelfall immer Einzelfälle und müssen separat betrachtet werden. Die von dir beschriebene Situation scheint mir eher anders gelagert zu sein, so dass man nicht zum äußersten kommen müsste. (Aber auch hier ist eine genaue Betrachtung notwendig) Was aber bei allen Situationen gleich ist, es kommt zu Unstimmigkeiten und Unmut innerhalb der gesamten Feuerwehr, bzw. der betroffenen Ortsfeuerwehr. Und das gilt es meines Erachtens nach zu vermeiden. Im Regelfall ein Faß ohne Boden mit Langzeitwirkung. Eine Führungskraft sollte daher nicht zu Schnellschüssen neigen und das notwendige Fingerspitzengefühl an den Tag legen. Dazu gehören immer Gespäche im Vorfeld, vor allem mit den Beteiligten.
Keine hat gesagt das Personalführung einfach ist. Und es ist mit Sicherheit auch nicht jedermanns Steckenpferd. Sollte aber zum Handwerkszeug eines Vorgesetzten gehören.
Abschließend bleibt zu sagen, dass man als Betroffener mit einem Rechtsbeistand gut beraten ist. Allerdings bleibt die Frage offen wie sinnhaftig ein "einklagen" tatsächlich ist. Das gegenseitige Vertrauen ist massiv gestört und die Feuerwehr läuft "unrund".
Kurz - darüber reden hilft..... am besten frühzeitig und bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Gruß Sascha
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