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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluß aus der Feuerwehr | 28 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 817250 | ||
Datum | 15.02.2016 10:00 MSG-Nr: [ 817250 ] | 5009 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin E. Das Recht der freien Meinungsäußerung wurde wahrgenommen, ABER das ist kein Grund zum Ausschluss! Ohne zu wissen um was es geht bleibt das dehnbarer als mein Kaugummi. Seine Meinung zu sagen könnte bedeuten das jemand permanent und bei jeder Gelegenheit eine Meinung vertritt die zwar von einigen Kameraden geteilt wird, jedoch fachlich falsch ist (zB einen ELW3 für die 1/2/20 TSF- FW fordern//für oder gegen eine Person sein) und so im laufe der Zeit einen Keil in die Truppe getrieben hat der mehr Probleme verursacht als das eigentliche Anliegen. Somit kann es gerade bei fachlichen Differenzen sinnvoll sein eine von beide Seiten respektierte "Schiedsstelle" einzuschalten, zB den KBM oder einen befreundeten Wehrleiter. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thomas M. [15.02.16 10:01] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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