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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluß aus der Feuerwehr | 28 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817259 | ||
Datum | 15.02.2016 13:59 MSG-Nr: [ 817259 ] | 4799 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Martin E. Der Kommandant wollte einige Kameraden für eine bestimmte Zeit von der Feuerwehr beurlauben! Darunter 2 passive Mitglieder! mal eine Verständnisfrage: wie ist das in Bayern mit den passiven Mitgliedern? ich dachte das sind doch Mitglieder vom Feuerwehr-Verein? oder gibt es neben den aktiven Mitgliedern in der Einsatzabteilung und den Mitgliedern des Feuerwehrvereins noch eine dritte Mitgliedschaft? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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