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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | BOSKRYPT BOS einheitliche Textverschlüsselung im Digitalalarm | 54 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waiblingen / BW | 817796 | ||
Datum | 02.03.2016 15:36 MSG-Nr: [ 817796 ] | 11087 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian R. Joa der Vorredner bin ich. Ach ja stimmt :-)))) Geschrieben von as ist die Information die für Steuerzwecke bzw. PUSH-Nachrichten ausreicht. Jau, das stimmt. Wir haben uns wohl missverstanden beim Inhalt von den Push-Benachrichtigungen. Das ganze ist mit der Verschlüsselung ja weiterhin machbar. Ob ich dazu einen Scanner nehmen würde was rechtlich kritisch ist oder den Zustand "Alarm" vom Melder direkt seriell oder per Relaiskontakt abgreifen würde ist ein anderes Thema. Letzteres wäre eine für mich bestimmte Nachricht mit legalem Empfänger empfangen und ausgewertet (vorallem mit Informationen die ich eh kenne da der Melder ja los geht). Ersteres ein illegaler Empfänger betrieben. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sebastian B. [02.03.16 15:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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