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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Abrechnung der Einsatzkosten - war: Agenten im Matsch ... | 12 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 818184 | ||
Datum | 12.03.2016 17:16 MSG-Nr: [ 818184 ] | 2492 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. das ist bei Feuerwehrs (zumindest da wo ich einen Einblick habe) anders: Ist das eine generelle Aussage? Wird da nicht differenziert zwischen Amtshilfe und gebührenpflichtigem Einsatz? Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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