Geschrieben von Jürgen M.Aber hier mal das Beispiel der Stadt in der ich wohne:
p.gifSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS)
Da wird nicht zwischen Amtshilfe und einem Einsatz differenziert. Die Tageszeit wird da auch nicht berücksichtigt.
So, dann verlinke ich jetzt mal die Unterlage des blauen Vereins:
Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung - THW- AbrV)
Da steht letztlich drin, dass Kosten für die Freistellung nur berechnet werden, wenn sie auch anfallen, denn es werden nur AUSLAGEN berechnet (§4, Absatz 1, Satz 1). Und Auslagen sind halt Beträge, die tatsächlich gezahlt wurden. Wer jetzt ein halbwegs flexibles Arbeitszeitmodell hat, der kann damit die entstehenden Kosten deutlich beeinflussen.
Das ist auch der Grund warum sehr oft intern Abfragen laufen, wer gerade Zeit für einen Einsatz ohne Lohnfortzahlung hätte. Letztlich ergibt sich damit dann auch, dass Feuerwehrs viel Geld sparen kann, wenn man sich mit einem Anliegen meldet, bevor es tatsächlich "pressiert". Wer hingegen erst bei Sonnenuntergang über die Bestellung der Beleuchtung nachdenkt, der bezahlt halt den Expresszuschlag.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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