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RubrikEinsatz zurück
ThemaAbrechnung der Einsatzkosten - war: Agenten im Matsch ...12 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818188
Datum12.03.2016 18:43      MSG-Nr: [ 818188 ]2286 x gelesen

Geschrieben von Uwe S.Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird?In RLP war die Kalkulation der pauschalierten Kostenersatzsätze in den letzten Jahren großes Thema bis zum OVG. Am Ende wurde ein dreijähriger Zeitraum, nachdem eine Neukalkulation erfolgen soll, als ausreichend erachtet.
Eine Abrechnung der im Einzelfall entstandenen Lohnersatzkosten wäre zwar auch möglich, aber insbesondere zwei Punkte sprechen aus meiner Sicht dagegen:
1. Durch Gesetz und Rechtsprechung entstandene Rahmenbedingungen: Das Geltendmachen des Kostenersatzanspruchs ist grundsätzlich Pflicht und fällt nicht ins Ermessen der Kommune, d.h. auch kleinere Beträge müssen geltend gemacht werden, und das ist der Großteil der Kostenersätze. Wenn der Sachbearbeiter hier anhand der Pauschalbeträge rechnen kann, ist er weitaus schneller, als mit einer Einzelfallbetrachtung. Und die Kosten, die durch seine Arbeit (und Kasse, Buchhaltung etc.) anfallen, dürfen nicht (bzw. nicht in vollem Umfang) geltend gemacht werden. Heißt also: Die Kommune würde regelmäßig bei der Geltendmachung der Kostenersätze noch draufzahlen dürfen.
2. In einem Ort hast du die Unternehmen A und B als direkte Konkurrenten. A hat Feuerwehrangehörige beschäftigt, und stellt die immer für die Einsätze frei unter Verzicht auf den Ausgleich seiner dadurch entstandenen Lohnkosten. Jetzt erfolgt ein kostenersatzpflichtiger Einsatz bei B, und da macht er seinen Anspruch geltend. Ist das zulässig, oder entsteht dem kostenersatzpflichtigen B hieraus z.B. eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 12.03.2016 13:31 Uwe 7S., Lingen Agenten im Matsch: Freiwillige Feuerwehr rettet Mossad aus Sumpf ;-)
 12.03.2016 13:36 Pete7r L7., Chemnitz
 12.03.2016 14:21 Uwe 7S., Lingen
 12.03.2016 14:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.03.2016 17:16 Uwe 7S., Lingen
 12.03.2016 17:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.03.2016 17:47 Jost7 L.7, Ennigerloh
 12.03.2016 17:54 Uwe 7S., Lingen
 12.03.2016 18:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.03.2016 09:28 Oliv7er 7B., Köln
 13.03.2016 10:51 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.03.2016 10:04 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 18.03.2016 12:39 Jürg7en 7M., Weinstadt

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