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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaIst Krötenplattfahren durch § 35 StVO abgedeckt?10 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818342
Datum17.03.2016 22:21      MSG-Nr: [ 818342 ]7797 x gelesen

...die Frage wird vielleicht als nächstes in Alfter gestellt, wo sich die Feuerwehr gerade mit einer Krötenschranke beschäftigen darf.
Auch ne gute Frage: Wenn jemand nicht will dass sich herumspricht, dass diese olle Schranke offen ist, ist es dann nicht ein möglicherweise eher ungeeignetes Mittel, diesen Sachverhalt mal eben in eine auflagenstarke regionale Tageszeitung mit Onlineartikeln zu bringen?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 17.03.2016 22:21 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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