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Funkmeldeempfänger
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaIst Krötenplattfahren durch § 35 StVO abgedeckt?10 Beiträge
AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen818346
Datum18.03.2016 06:55      MSG-Nr: [ 818346 ]4231 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Auch ne gute Frage: Wenn jemand nicht will dass sich herumspricht, dass diese olle Schranke offen ist, ist es dann nicht ein möglicherweise eher ungeeignetes Mittel, diesen Sachverhalt mal eben in eine auflagenstarke regionale Tageszeitung mit Onlineartikeln zu bringen?

Ich bin mir jetzt gerade nicht sicher, was mit "offen" gemeint sein soll. Soll der Schrankenbaum in geschlossener Stellung unverriegelt liegen, oder soll sogar der Schrankenbaum gar nicht mehr heruntergeklappt werden?

Ferner frage ich mich gerade, worum es konkret geht: Geht es a) um die Durchfahrt der FA(SB) auf dem Weg zum Gerätehaus, oder geht es b) um die Fahrt der Einsatzfahrzeuge vom Gerätehaus zur Einsatzstelle. Da die Straße bei einem Blick über Google nicht gerade besonders bedeutend aussieht, schließe ich Fall a) aus. Für Fall b) würde ich ganz einfach vorschlagen, dass einer der Anwohner einen FME bekommt und bei einer Alarmierung die Schranke öffnet. Das sollte zeitlich problemlos zu schaffen sein, da die FA(SB) ja erst zum GH fahren und ausrücken, es wären also mehrere Minuten Vorlaufzeit.

Ich persönlich habe da eigentlich den Verdacht, dass sich viele Anwohner über eine dauerhaft offene Schranke sehr freuen würden und dass sich Anwohner und Feuerwehr relativ einig sind, nur müssen jetzt nur noch die bösen Umweltschützer mit einem nicht diskutierbaren Argument (öffentliche Sicherheit) ausgebremst werden. Umweltschutz beginnt schon in vielen kleinen Dingen.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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