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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Ist Krötenplattfahren durch § 35 StVO abgedeckt? | 10 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 818370 | ||
Datum | 18.03.2016 12:35 MSG-Nr: [ 818370 ] | 3528 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Die 11 Sekunden sind ein Witz. Und das so oder so Denn wenn die Schranke nur auf einer Seite steht würde mich das wundern und das/die Fahrzeuge anzuhalten -> zur Schranke gehen -> Schloß öffnen -> Schranke umsetzen -> zum Fahrzeug gehen und das alles ggf. an der 2. Schranke zu wiederholen ist weder in 11Sek. machbar noch dürfte es als singuläres Problem ein Problem sein. Wie immer im Leben bringt jedoch der letzte Tropfen das Faß zum überlaufen, wer sagt also das sie nicht ohne Schranke die Hilfsfristen bis ins äußerste strapazieren und die Schranke nur ein weiteres künstliches Problem ist was Land auf und ab überwiegend mit einem Schild oder höchstens mit einem Schrankenzaun und 5 roten Lampen (Sperrbock) gewürdigt wird. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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