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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warnblinkanlagen & Dachaufsetzer -> Unfall - war: OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf... | 23 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 818374 | ||
Datum | 18.03.2016 19:30 MSG-Nr: [ 818374 ] | 5290 x gelesen | ||
hallo, interessante Argumentation. Das mit der Blinkerschaltung hab ich so nicht gewusst. Man lernt ja nicht aus. ABER: auch mit einem PKW der beim Blinken die Warnblinkanlage deaktiviert gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer. 1. Beispiel: andere Verkehrsteilnehmer erkennen es schwer oder gar nicht wenn sich der Blinkmodus eines anderen Fahrzeugs so wie du beschrieben hast ändern. vorher: Wanblinker: alle Blinklichter blinken nachher: nur noch die rechten bzw. linken Blinkleuchten blinken das verwirrt und kann falsch gedeutet werden. 2. Beispiel: Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage fährt in einem Kreisverkehr. Aus irgendeinem Grund sieht ein anderer Verkehrsteilnehmer nur ein Blinker. Das interpretiert dieser so als wenn dieses Fahrzeug nun aus dem Kreisverkehr herausfahren möchte. Er fährt dann also in den Kreisverkehr ein. Der Feuerwehrmann mit Warnblinkanlage fährt aber im Kreisverkehr weiter. => ein Unfall dürfte da sehr wahrscheinlich sein. ich denke man kann noch weiter Beispiele aufführen wo eine solche Nutzung der Warnbllnkanlage deutlich mehr schadet als sie angeblich nützt. Mein "Mitleid" bei Unfällen wo die Warnblinkanlage eine solche blöde Rolle spielt hält sich stark in Grenzen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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