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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warnblinkanlagen & Dachaufsetzer -> Unfall - war: OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf... | 23 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 818384 | ||
Datum | 19.03.2016 09:33 MSG-Nr: [ 818384 ] | 4133 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael S. Ich habe mir deshalb angewöhnt im Kreisverkehr links zu blinken (erlaubt aber nicht vorgeschrieben), solange ich nicht ausfahren will Und da steht wo? Es ist klar geregelt wann der Fahrtrichtungsanzeiger benutzt werden darf. Ein Fahrtrichtungsanzeiger darf nur benutzt werden, wie der Name schon sagt, wenn du die Fahrtrichtung änderst. Solange du im Kreisel fährst änderst du deine Fahrtrichtung nicht. Somit sollte BKat Nr 29 einschlägig sein. Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben genutzt. -> 10. | ||||
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