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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaMobilfunknetze nach Terroranschlägen (Brüssel 22.3.2016)5 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H818521
Datum22.03.2016 17:07      MSG-Nr: [ 818521 ]1552 x gelesen

Geschrieben von Gerhard B.... im Grunde ja, die gleiche Bevorrechtigung (auf gleicher Ebene) steht aber vielen anderen auch zu (z.B. Presse) - insofern nicht wirklich wirkungsvoll. Zumal die Bevorrechtigung keine Verdrängungswirkung hat ...
Meines Wissens ist "die Presse" seit 1.4.11 nicht mehr generell in dem berechtigen Personenkreis. der §4 der Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordung wurde entsprechend geändert.
Haben sich wohl zuviele Schülerzeitungen eintragen lassen ;-D

Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.
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Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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 22.03.2016 17:07 Alex7and7er 7S., Wedel
 22.03.2016 15:23 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
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