Geschrieben von Gerhard B.... im Grunde ja, die gleiche Bevorrechtigung (auf gleicher Ebene) steht aber vielen anderen auch zu (z.B. Presse) - insofern nicht wirklich wirkungsvoll. Zumal die Bevorrechtigung keine Verdrängungswirkung hat ...
Meines Wissens ist "die Presse" seit 1.4.11 nicht mehr generell in dem berechtigen Personenkreis. der §4 der Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordung wurde entsprechend geändert.
Haben sich wohl zuviele Schülerzeitungen eintragen lassen ;-D
Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.
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Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.
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