Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verhalten des Leiters der Fw bei Anwesenheit eines Einsatzleiters | 38 Beiträge |
Autor | Math8ias8 M.8, Bad Berneck / Bayern | 818547 |
Datum | 23.03.2016 07:25 MSG-Nr: [ 818547 ] | 6208 x gelesen |
Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandrat
Einsatzleiter
Alexander hat vollkommen Recht!
Daher verstehe ich die Diskussion nicht - zumal die ursprüngliche Fragestellung aus München kommt.
Wobei es noch eine kleine Anmerkung gibt: sagt ein Kommandant einer Ortswehr zu "seinem" federführenden Kommandanten (oder Stellv.) "mir wird das zu heiß, übernimm Du" dann MUSS dieser auch übernehmen. Im Gegensatz dazu muss das ein KBM, KBI, KBR nicht! Der aber kann und wird, sollte er bemerken, dass das Einsatzgeschehen aus dem Ruder läuft, die EL übernehmen.
Prinzipiell sind die besonderen Führungsdienstgrade, wenn sie an der EST sind, erstmal nur beratend tätig und unterstützen den Einsatzleiter (bei größeren Schadenslagen gibts ja auch noch die UG-ÖEL).
Bei uns im Landkreis BT funktioniert das auch sehr gut!
(Alles nachzulesen im Bayerischen Feuerwehrgesetz, dessen Vollzugsbekanntmachung und Ausführungsverordnung.)
mit kameradschaftlichen Grüßen
Mathias
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