News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818682 | ||
Datum | 25.03.2016 10:41 MSG-Nr: [ 818682 ] | 11460 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Der Gedanke war: Wenn du eine weiße (Klarsichthaube) auf dem Fahrzeug haben sollst, die dich von einem Fahrzeug mit zwei weißen abgrenzt, du aber gerade ein Fahrzeug mit zwei aufgebauten und gemeinsam geschalteten RKL hast, musst du eine davon blind setzen. Und einfacher als mit dem Seitenschneider ginge das eben mit einer lichtundurchlässigen Ersatzhaube. Solche Konstellationen wären bei den Fahrzeugen a) und b) von Udos Link denkbar, oder auch noch bei d) mit einer grünen und e) mit grün und blau So konnten die Fahrer schnell die richtige Kennzeichnung setzen, egal wieviele RKL das Fahrzeug an sich hat und wie die angeklemmt sind. Die bunten als Kennzeichnung, die blinden als Ersatzhaube für überzählige Leuchten. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sebastian K. [25.03.16 10:45] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|