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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Führerscheinklasse bei erhöhtem Gesamtgewicht durch Anhängerbetrieb | 25 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 818722 | ||
Datum | 26.03.2016 02:13 MSG-Nr: [ 818722 ] | 3141 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Ablastung ohne technische Änderung ist übliche Praxis ja. Geschrieben von Michael W. Die soll nun verboten sein? Kann ich nicht glauben. Das behauptet ja auch niemand. Nicht zulässig ist mMn das Erstellen (und auch Einfordern) eines BE-Gutachtens der TP-Monopolisten. Geschrieben von Michael W. Eine Zulassungsstelle soll das von sich aus machen? Wohl kaum. Auch das behauptet niemand. Üblicherweise gibt es dafür einen Formulierungsvorschlag, der vom Format her der Fahrzeuschein-Daten-Seite einer Änderungsabnahme entspricht. | ||||
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