Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen | 819104 |
Datum | 05.04.2016 14:15 MSG-Nr: [ 819104 ] | 14640 x gelesen |
Polizei
Geschrieben von Uwe S.Wenn ich lese, dass es sich scheinbar um eine von der Gemeinde eingerichtete "Not-"Unterkunft handelt, dann dürfte die Gemeinde allein schon aus Brandschutzgründen per Hausordnung für die gesamte Liegenschaft einschließlich zugehöriger Freifläche drum herum offenes Feuer komplett verboten haben. Das wäre dann doch genug Grund zum Löschen, oder?
Das wäre, nach meinem Kenntnisstand, eine Ordnungswidrigkeit, aber für uns noch kein Grund zum Ablöschen des Lagerfeuers (vorausgesetzt, es liegt keinerlei Gefährdung vor). Die Ordnungswidrigkeit ist erstmal Sach der Pol oder des örtlichen Ordnungsamtes, die dann wiederum aber häufig die Fw in Amtshilfe um das Ablöschen des Feuers bitten.
Gruß,
Florian
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Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Gemeinde.
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| 05.04.2016 14:02 |
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Sasc7ha 7H., Zusmarshause |
| 05.04.2016 14:10 |
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Uwe 7S., Lingen |
| 05.04.2016 14:15 |
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Flor7ian7 S.7, Schöneck | |