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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen | 819117 | ||
Datum | 05.04.2016 16:26 MSG-Nr: [ 819117 ] | 13501 x gelesen | ||
Interessant finde ich auch folgenden Satz aus dem oben verlkinkten Artikel: Geschrieben von ---Feuerwehrmagazin.de--- Die Anwohner kündigten an, nach dem Abrücken der Feuerwehr sofort ein neues Feuer zu machen. Ausreichende Holzvorräte hatten sie bereits im Vorfeld gesammelt. Also bewässerten die Nienburger Feuerwehrleute vorsorglich auch den Reserve-Brenstoff. Wie sieht das rechtlich aus? Sind wir als Fw dazu berechtigt? Gruß, Florian -- Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Gemeinde. | ||||
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