News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819121 | ||
Datum | 05.04.2016 16:59 MSG-Nr: [ 819121 ] | 13356 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas E. Beim Privatmann warte ich auf die Amtshilfeersuchen von Polizei und OrdnungsamtAmtshilfe ist zwingend behördenübergreifend, dein Ordnungsamt kann dir also ein solches Ersuchen gar nicht stellen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|