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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 819126 | ||
Datum | 05.04.2016 21:06 MSG-Nr: [ 819126 ] | 12799 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Florian S.
Würde ich erstmal als Sachbeschädigung ansehen. Das Holz wird in einen seinem zugedachten Zweck nicht mehr dienlichen Zustand versetzt und damit seiner Funktion beraubt. Sind wir als Fw dazu berechtigt? Warten auf Pol und sich ggf. entsprechende Weisung von der holen. Gruß, Thorben | ||||
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