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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 819142 | ||
Datum | 06.04.2016 08:37 MSG-Nr: [ 819142 ] | 12342 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha H. Woran erkennt der EL ob das Gebäude öffentlich ist, und dass offenes Feuer verboten ist? Ohne Ordnungsamt, oder Polizei Vorort wird das denke sehr schwierig. Wenn es den dort Wohnhaften nicht passt dürfen Sie gerne eine Anwalt damit beauftragen die Rechtmäßigkeit der Aktion zu überprüfen. Wir machen uns hier wieder Gedanken um Zeugs.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | ||||
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