Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819162 |
Datum | 06.04.2016 15:02 MSG-Nr: [ 819162 ] | 11876 x gelesen |
Einsatzleiter
Polizei
Geschrieben von Thorben G.Der EL wird aber in aller Regel auch nicht das Hausrecht haben, nur weil es ein Grundstück seines Dienstherren betrifft. Wenn er als einziger Vertreter des Dienstherrn vor Ort ist sehe ich da kein Problem drin, auch wenn das Hausrecht für dieses Gebäude ihm nicht explizit übertragen wurde ist er in gewisser Weise doch "Interessenvertreter" seines Dienstherrn. Er wird keine Steuerschulden eintreiben o.ä., aber Regelungen der Hausordnung zum Brandschutz liegen nunmal thematisch sehr nahe an seiner Tätigkeit.
Geschrieben von Thorben G.Warten auf Pol und sich ggf. entsprechende Weisung von der holen. Das machen praktisch sicher viele in solchen Fällen (siehe auch den Beitrag eben mit dem feurigen Hochzeitstanz), allerdings wenn wir den Fall rechtlich auseinanderpflücken wird es letztlich dadurch auch nicht klarer:
- Sind die uns überhaupt weisungsbefugt?
- Was machen wir dann, wenn die Weisung doch nach unserer die Durchführung einer Sachbeschädigung beinhalten würde?
- Wer verantwortet das dann?
Diese "Weisungen" der Polizei sind daher auch nichts weiter als ein Ratschlag zwischen Ahnungslosen;-) unter Freunden (Amtshilfe würde hier im Übrigen auch ausscheiden).
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [06.04.16 15:04] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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