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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819180 | ||
Datum | 06.04.2016 22:24 MSG-Nr: [ 819180 ] | 11605 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter L. Ich war deswegen sogar mal vor einem Richter wegen solchem Irrsinn, trotz das die Polizei angeordnet hatte zu löschen. Dem mündigen Bürger gefiel halt der folgende Gebührenbescheid nicht, hat aber im Endeffekt zurückgezogen. Ich hätte auch eigentlich gedacht, im Fall der Amtshilfe ist die um Amtshilfe ersuchende Behörde Kostenschuldner (und es kann vor allem deutlich weniger abgerechnet werden als beim regulären gebührenpflichtigen Einsatz)?! | ||||
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