Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819184 |
Datum | 06.04.2016 23:17 MSG-Nr: [ 819184 ] | 11580 x gelesen |
Einsatzleiter
Feuerwehr
Geschrieben von Florian B.Der Polizist sagt dir er sieht z.B. eine Gefahr dass durch das Feuer sich soviel Qualm bilden könnte das es zu einer Verkehrsbehinderung kommt. Die Einschätzung dieser möglichen Folge hat der EL FW doch hoffentlich im Rahmen seiner Erkundung schon abgehandelt, das kann er auf den Hinweis des Polizisten gerne nochmal wiederholen. Wenn er dabei aber zum Ergebnis kommt, dass die Gefahr nicht (hinreichend) wahrscheinlich ist:
Geschrieben von Florian B.Nö, und wenn dann ruft nochmal an? Ja, warum nicht? Nummer ist doch allgemein bekannt ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|