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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Ablieferungsinspektion nach DIN 14502 | 2 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 819396 | ||
Datum | 14.04.2016 16:58 MSG-Nr: [ 819396 ] | 1628 x gelesen | ||
Hallo, ich hab mal etwas geblättert. In der genannten DIN gibt es ein Kapitel Nr. 6 "Bestätigung und Abnahme". In 6.1 steht, dass der Hersteller bestätigen möge, dass das Fahrzeug der (dieser) Norm entspricht. Ferner ist nachzuweisen, dass eine Ablieferungsinspektion durchgeführt wurde. Das müsste dann ja auch Aufgabe des Herstellers sein, zumal diese Inspektion laut Text besonders (also nicht ausschließlich) auf Betriebssicherheit achten soll und auch nicht mehr als einen Monat zurückliegen möge. Bei wem stand der neue Karren den Monat vorher rum? Und weil wir ja ein Land des Papierkries sind sagt ein mir vorliegender Entwurf, dass dazu ein Dokument erstellt werden möge. Und wenn man den Satz "Nachweis der Ablieferungsinspektion muss bei der Abnahme vorliegen." ganz genau zerfleddert, dann heißt das für mich, dass der Hersteller dieses Dokument vorzulegen hat, denn nur der hat ja vorher genügend Zeit (einen ganzen Monat lang), selbiges Dokument zu erstellen. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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