Rubrik | Einsatz |
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Thema | Unfall Tourismus - Polizei machtlos??? | 42 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819466 |
Datum | 17.04.2016 15:16 MSG-Nr: [ 819466 ] | 6177 x gelesen |
Geschrieben von Udo B."Flatterband" stellt in dem Zusammenhang, wenn überhaupt, höchstens eine "Warnung" dar, ein (rechtlich gültiges) "Betretungsverbot" wird damit nicht zwingend begründet.
Das sehe ich zumindestens auf Basis des aktuellen BHKG anders.
Wir haben (seit Jahren schon) Flatterband mit der Beschriftung "Feuerwehr Sperrzone" (oder so ähnlich). Das BHKG ermächtigt die Einsatzleitung, den Einsatzraum oder Teile davon abzusperren und verpflichtet gleichzeitig die (unbeteiligte) Bevölkerung dazu, diese Absperrungen zu beachten. Warum sollte also ein Flatterband (zumal mit entsprechender Beschriftung, aber selbst die sollte dafür nicht notwendig sein) nicht ausreichend sein, um eine solche Anordnung rechtswirksam zu verkünden?
Natürlich verbietet das niemandem, an der Absperrgrenze zu stehen und mit dem Smartphone von dort zu fotografieren oder filmen. Aber bei sinnvoll gewählter Absperrgrenze sollte es dadurch ja auch nicht zu Behinderungen des Einsatzes kommen.
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