Die Begründung des Urteils gefällt mir persönlich nur bedingt. Andererseits könnte es natürlich auch sein, dass in einer (mündlichen) Verhandlung klar wurde, dass der Autofahrer eigentlich die Standspur als Fahrstreifen nutzen wollte und dass er für den resultierenden Unfall nur die Polizei als Teilschuldigen sucht(e).
Aus meiner Sicht ergibt sich die Fragestellung: Der Streifenwagen benutzt mit Verweis auf §35 StVO den Standstreifen als Fahrspur. Richtig ist, dass er dies nicht durch Licht- und Toneffekte anzeigen muss. Andererseits gibt es da noch §35 Abs. 8 so von wegen "gebührende(r) Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung". Da der von der StVO vorgesehene "Normalzustand" keinen Verkehr auf der Standspur vorsieht, müssten die übrigen Verkehrsteilnehmer doch auch keinen Verkehr dort erwarten. Darf der Streifenwagen nun dort fahren, wo eigentlich kein Verkehr zu erwarten ist ohne die übrigen Verkehrsstillstandsteilnehmer davor zu warnen? Die Antwort dürfte vermutlich sowohl von der tatsächlichen Breite des Standstreifens und von der Frage totaler Stillstand oder minimale Bewegung (der übrigen KFZ) abhängen.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |