Hallo,
Geschrieben von Uwe R.es wäre schön, wenn Du mir ein Bild von der Kupplung und der Zulassungsbescheinigung 1 übersenden könntest. Du hast Recht, es sind in den Papieren keine Anhängelasten eingetragen. Vielen Dank schon einmal ....
Wichtiger wäre sicherlich die entsprechende Herstellerbescheinigung von MB, selbst wenn die erstmal nur für ein baugleiches Fahrzeug ist, denn die werden in der Regel bezogen auf eine bestimmte Fahrgestellnummer ausgestellt. Grundlage für eine erfolgreiche Abnahme ist im Regelfall nicht eine schon einmal erfolgte Abnahme eines anderen Prüfers, die meisten Prüfer sagen dir, dass ihnen die nicht hilft. Der Kollege könnte ja auch was falsch gemacht haben...
Gruß,
Michael
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