Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 819647 |
Datum | 23.04.2016 18:21 MSG-Nr: [ 819647 ] | 6534 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Uwe S.Kann es sein, dass die Verwendung des privaten Mobiltelefons auf eigene Initiative zurückgeht, da selbiges praktischer ist als die von der Gemeinde offiziell bereitgestellte Stoppuhr für Wettkämpfe? Falls du eine Woche vor dem Wettkampf die Frage gestellt hättest, wie du die Zeit nehmen sollst, hätte die Gemeinde dann eine Stoppuhr für 5 Euros gekauft, oder hätte sie die Verwendung des privaten Gerätes angeordnet?
Wenn sich eine Gemeinde so kleinkariert bei einem Schadensfall darstellt, wäre es eher an der Zeit, mal zu fragen, ob man sich da noch ehrenamtlich betätigen soll. Heutzutage wird gern mal ein Smartphone für alles mögliche verwendet, sei es als Fotoapparat oder auch als Stoppuhr. Warum auch nicht. Der nächste beschädigt sich beim Einsatz/bei der Übung seine drunter getragene private Kleidung, wird da auch die Frage gestellt, ob man zu Einsatz/Übung teure Markenunterwäsche tragen muss, wenn es denn die 2-Euro-Feinripp-10er-Pack-Unterhemden auch getan hätten?
Gruß,
Michael
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