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1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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Zivilschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaLöschwasserversorgung - Grundschutz bzw. Objektschutz2 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen819716
Datum26.04.2016 15:54      MSG-Nr: [ 819716 ]1299 x gelesen

Moin,

m.E. wird die Gemeinde den für den Standort (was sagt der Bebauungsplan?) üblichen Grundschutz sicherstellen müssen. Also im Mischgebiet auch die 96 m³/h. Was dann aufgrund der Besonderheiten eines Objekts über diesen Wert hinausgeht, kannst du dann dem Betreiber aufdrücken. Oder in deinem zweiten Fall - wohl eher nicht. Ist ja gewöhnlicher Wasserbedarf für ein Mischgebiet.


Oder mal ganz lieb beim BBK anfragen, ob sie es als Zivilschutzmaßnahme verbuchen :o)
1. Wassersicherstellungsverordnung, §6 Bemessung des Bedarfs an Löschwasser:
pro Hektar Mischgebiete 576 m³ in 5h.

Wurde m.W. aber nie Gebrauch von gemacht, die Löschwasserversorgung im ZS mit stationären Einrichtungen zu fördern...


Gruß,
Thorben

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Geändert von Thorben G. [26.04.16 16:03] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 26.04.2016 08:50 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 26.04.2016 15:54 Thor7ben7 G.7, Leese OS

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