Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Entscheidung des Verbandsgemeinderates gegen die freie Saisonkarte für die FW Nastätten | 41 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819753 |
Datum | 27.04.2016 18:43 MSG-Nr: [ 819753 ] | 6135 x gelesen |
Infos: | 26.04.16 FW Nastätten: Alleine keine Chance und Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt 26.04.16 Verbandsgemeinde Nastätten 26.04.16 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Nastätten am 17.03.2016
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Tragkraftspitzenanhänger
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Feuerwehr
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Geschrieben von Jürgen M.Hier geht es um die grundsätzliche Frage der Anerkennung des Feuerwehrdienstes und der Abgrenzung zu Vereinstätigkeiten. Unabhängig von der Struktur der Feuerwehr. Das sehe ich anders. Die Struktur der Feuerwehr(en) gibt es nunmal her, dass diese stark unterschiedliche Ausprägungen von Vereinstätigkeiten haben. Und um beim Nastättener Beispiel zu bleiben: Eine Feuerwehr von 61 Einwohnern, von denen 20 Feuerwehrmitglied sind, mit einem TSA, ohne PA, mit 0-2 Einsätzen pro Jahr (mal außen vor gelassen was in den RLP-Statistiken alles als "Einsatz" zählen kann...), bei allen Veranstaltungen dieses Dorfes (lt. Veranstaltungskalender auf der VG-Homepage zwei: ein Backesfest und eine Nikolausfeier) sind diese als FW beteiligt, und jetzt erzählen wir uns, das sei kein Verein, oder deutlich von einem solchen abzugrenzen?
Und ist das nicht anders anzuerkennen, wie die Leistung eines Standortes mit 2 (H)LF, RW, DL, mit 1-2 Einsätzen pro Woche, sind diese Feuerwehren voneinander abzugrenzen? Ich denke: Ja, unbedingt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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