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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 102. BF: Fw Bautzen | 119 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 819781 | ||
Datum | 28.04.2016 15:47 MSG-Nr: [ 819781 ] | 13162 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christoph R. In Bayern ist geregelt, dass Ständige Wachen eine Staffel vorhalten müssen und Berufsfeuerwehren einen Zug. Gut dann müsste man meine Frage präzisieren, da es ja schon hauptamtliche Kräfte gibt in welcher Stärke rücken die bisher aus bzw sind im Dienst bzw. was sehen genannten die Regelungen in Bayern als Zug an (den klassischen Zug mit 22 Funktionen nach FwDV, den Zug nach AGBF mit 16 Funktionen, ggf. noch was anderes, "Grundschutz-Zug"/10er-Zug...?) mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Dennis E. [28.04.16 15:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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