1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hi Stefan,
eine durchaus interessante Frage, die mich auch erst mal stutzen ließ - darüber hat sich bei uns (wohl auch im weiteren Umkreis) noch niemand wirklich Gedanken gemacht.
In unserer (ländlichen) Gegend wird üblicherweise die "Ausgehuniform" als "Vereinskleidung zu besonderen Anlässen" gesehen und daher auch vom Verein verwaltet (im Gegensatz zur Einsatzkleidung, um die sich die Kommune kümmert). Bei lockeren Zusammenkünften, Festbesuchen u. ä. haben alle Mitglieder, die sich als Vereinsmitglieder zu erkennen geben wollen (oder sollen) ein entsprechendes Poloshirt an - da tut sich keiner die volle Uniform an (entweder voll oder garnicht).
An besondere Anlässen bleiben dann:
- Dienstliche Veranstaltungen auf übergeordneter Ebene (Kommandantentagungen, Ehrenabende der Kreisbrandinspektion, usw.) -> betrifft eh nur aktive Mitglieder
- Verleihung von Abzeichen (Leistungsprüfung, Dienstzeitehrung, ...) auf kommunaler Ebene -> betrifft auch nur aktive Mitglieder
- Begleitung von Jugendgruppe, Wettbewerbsgruppen usw. durch Führungskräfte -> auch nur aktive Mitglieder/Führungskräfte
Damit bleiben dann an möglichen "Konfliktveranstaltungen" diejenigen, bei denen der Feuerwehrverein im Vordergrund steht:
- Teilnahme an Gründungsfesten, Fahnenweihen usw.
- Ehrengeleit bei Beerdigungen
In diesen Fällen könnte evtl. auch ein rein förderndes Mitglied in die Situation kommen, daran (in Uniform) teilzunehmen, auch wenn sich die Teilnehmer üblicherweise aus der aktiven und passiven Mannschaft rekrutieren. Die Teilnahme von rein fördernden Mitgliedern ist eher die Ausnahme - wenn man z. B. zu ungünstigen Zeiten nicht die "notwendigen" Kameraden für die Beerdigung zusammenbekommt.
Wenn nun doch ein rein förderndes Mitglied die Uniform z. B. bei einem Gründungsfest oder einer Beerdigung auftragen würde - woraus könnte sich hier ein Problem ergeben? Ich verstehe die Dienstanweisung/Ausführungsverordnung so, dass für die Träger der Uniform damit vorgeschrieben wird, wie diese auszusehen hat. Wenn Ausgehuniform, dann richtig. Es ergibt sich daraus aber kein Verbot für Nicht-Aktive, oder? Zumindest, so lange keine zusätzlichen Abzeichen (Dienstgrade, Leistungsprüfungen usw.) getragen werden.
Auf der anderen Seite ergeben sich rein durch die Ausgehuniform auch keine Sonderrechte, so dass in meinen Augen auch nicht mit einer Amtsanmaßung zu rechnen ist. Schon gar nicht in einer Gruppe aus meist aktiven Wehrlern (mit Führungskräften). Ein Problem könnte daher höchstens sein, dass die Uniform mit dem Gemeindewappen versehen ist. Aber auch andere Vereine dürfen durchaus das Gemeindewappen im Vereinsemblem führen, wenn die Erlaubnis der Kommune vorliegt. Die Entscheidung, ob auch fördernde Feuerwehrvereins-Mitglieder dieses Emblem tragen dürfen, sehen die meisten Kommunen wohl eher locker - dies sind Einzelfälle, eingebettet in aktive Wehrler (wenn auch in diesem Fall als Mitglieder des Feuerwehrvereins unterwegs). Hier wäre es im Sinne eines positiven Erscheinungsbildes in der Öffentlichkeit eher kontraproduktiv, einzelne (fördernde) Mitglieder einer Sonderregelung zu unterziehen.
Mich würde da durchaus mal der Grund der Frage interessieren. Kommt es irgendwo zu Konflikten bzgl. dieser Unterscheidung? Oder war das nur eine hypothetische Frage?
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas
Kdt. FF Stephansposching
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