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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Dienstwaffe im LSHD und Nachfolger | 20 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 820065 | ||
Datum | 13.05.2016 07:27 MSG-Nr: [ 820065 ] | 4330 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. "Erteilung von Bescheinigungen gemäß des Waffengesetzes an mit Zivilverteidigungs-, Alarmplanungs und Geheimschutzangelegenheiten betraute Bedienstete" Geschrieben von Thomas M. Die Waffen durften ausgegeben werden wenn das "Einsatzziel" durch Plünderer oder aufständische Gruppen gefährdet ist. Offensichtlich sollten die höheren Führungsfunktionen bewaffnet werden Also diejenigen, die im Zweifelsfall im Büro oder Stab gesessen hätten und nicht die, die "auf der Straße" mit plündernden Zivilisten oder marodierenden Banden konfrontiert worden wären. Da stellt sich doch geradezu zwangsläufig die Frage, ob die Bewaffnung wirklich Gefahren "von außen" abwehren oder nicht vielmehr die innere Struktur der Einrichtungen und die Befehlsgewalt ihrer Führer sichern sollten?! | ||||
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