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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Dienstwaffe im LSHD und Nachfolger | 20 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 820067 | ||
Datum | 13.05.2016 08:25 MSG-Nr: [ 820067 ] | 4337 x gelesen | ||
Guten Morgen Geschrieben von Stephan B. waren die Einheiten des LSHD nicht bewaffnet Das stellt die Lehrunterlage für die Einheiten des LSHD auch klar fest. Die Einheiten führten das internationale Zivilschutz-Zeichen und durften nach dem Zusatzprotokoll I der Genfer Abkommen, Artikel 66 Abs. 4 und durften um ihren Schutzstatus zu behalten nicht bewaffnet sein. In ihren STAN sind auch keine Dienstwaffen aufgeführt. Wenn diverse Personen im LSHD ium Einzelfall Dienstwaffen führte, könnte diese auch ordnungspolizeiliche Befugnisse verfügt haben oder Geheimnisträger gewesen sein. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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