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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Dienstwaffe im LSHD und Nachfolger | 20 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 820086 | ||
Datum | 13.05.2016 13:10 MSG-Nr: [ 820086 ] | 3888 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Mario L. Pistolen würden den Schutz definitiv nicht aufheben. Klar, wen einige Personen in LSHD-Einrichtungen und Einheiten Dienstwaffen trugen, war dies bestimmt rechtskonform. Als "bewaffendes Organ " darf man den LSHD allerdings nicht ansehen. Der Einsatz gegen Plünderer, Störer etc. war und ist Polizeisache. Vergleichbares ist auch für den Sanitätsdienst vorgesehen. Kenne ich noch aus meiner Zeit beim BW-SanDst, P-1 und G-3 waren STAN-Waffen der SanSoldaten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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