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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Dienstwaffe im LSHD und Nachfolger | 20 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 820089 | ||
Datum | 13.05.2016 13:19 MSG-Nr: [ 820089 ] | 3923 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Harald S. Da ging es aber explizit um Westberlin. Für Berlin war zu dieser Thematik einiges anders geregelt. Durch den Viermächtestatus waren dem Land Berlin eigenständige Zivilschutzmaßnahmen nicht erlaubt. Sie mußten mit den Alliierten abgesprochen und durch sie genehmingt werden; siehe auch die Berlin-Klausel in jedem Bundesgesetz. Berlin gehörte auch nicht zu den 97 Luftschutzorten die 1958 festgelegt wurden; Berlin hatte auch keine regulären LSHD-Einheiten und Einrichtungen, sondern regelte dies in Abstimmung mit den Westalliierten in einem eigenen KatS-Hilfsdienst, ( auch in alten Jahresberichten der " Berliner Feuerwehr " nachzulesen ). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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