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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaGruppen im Digitalfunk - war: Digitalfunk in BaWü: Knoten in der Leitung28 Beiträge
AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen820300
Datum22.05.2016 15:04      MSG-Nr: [ 820300 ]4292 x gelesen

Deshalb schrieb ich ja auch, daß Deine Feststellung (aus Deiner Betrachtungsrichtung heraus) im Ergebnis richtig ist...

Die Unterschiede sind dann in der "länderübergreifenden Zusammenarbeit" zu suchen. Die Beamten des PK Uelzen der PI Lüneburg werden ja nur in den seltensten Fällen die Zusammenarbeitsgruppen der benachbarten Polizeiorganisationen aus NRW benötigen (und schon gar nicht spontan)...
Sollte sich diese Erfordernis tatsächlich ergeben, dann ist planungsseitig (weil eben nicht spontan, selbst bei einer Verfolgungsfahrt hätte man Stunden für eine Reaktion) eine entsprechende TBZ-Gruppe anzufordern (über die TTB-LG, ggfls. LFZ LUNA).
Nach taktischer Vorgabe der ASDN wird dann zunächst die beantragte TBZ-RG mit der bereits im Einsatz genutzten RG verknüpft und zur Nutzung (geografisch und taktisch) entsprechend der Notwendigkeiten des Einsatzes konfiguriert (dauert wenige Minuten).
Danach KANN (kommt auf die Einsatzsituation an) durch die einsatzführende Dienststelle ein kompletter Wechsel aller hierzu eingesetzten Kräfte in die TBZ-RG angeordnet werden, was dann eine subsequentielle Trennung der beiden RG (und somit Wiederverfügbarkeit der original genutzten RG im Alltagsdienst) ermöglichen würde (neue Kräfte werden logischerweise von vornherein ausschließlich auf die neue RG geschickt).

Gleiches gilt natürlich auch umgedreht, die Beamten der PD OS werden eher selten den Bedarf an Schaltbarkeit der Gruppen aus MV oder BB haben...

Die oben beschriebenen Mechanismen gelten natürlich analog/angepasst auch für den RD und die FW bei entsprechenden Unterstützungsmaßen oder Verlegungsfahrten des RD (auch in aller Regel vorher planbar), etc., etc., etc. ...

Um es noch einmal deutlich zu sagen, für das Fleetmapping in NI gilt:

- Alle RD können alle Gruppen kommunalen BOS in NI schalten, zusätzlich alle POL-NI mit der Ordnungszahl 1 (ja, in ganz NI, ohne räumliche Beschränkung, rein theoretisch könnte der RD der Stadt Leer also jederzeit die POL_1 aus Göttingen mithören)

- Alle FW können alle Gruppen kommunalen BOS in NI schalten, zusätzlich alle POL-NI mit der Ordnungszahl 1

- Alle POL können alle POL-NI (mit Ausnahme der polizeilichen Sondergruppen, SE, etc.) schalten, zusätzlich alle auf _1 endenden RG der kommunalen BOS in NI.

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