Hallo zusammen,
Voraus möchte ich sagen, ich bin kein Freund pauschaler "Grenzwerte" in dieser Frage, an manchen stellen können 25% Überschreitung zu viel sein, an anderer unproblematisch.
Geschrieben von Jan O.Ich bin durchaus ein Freund der defensiven Fahrweise. Allerdings kann man die eine oder andere in Deutschland bestehende sogenannte Dienstanweisung auch sehr leicht als Anstiftung zu einer unterlassenen Hilfeleistung verstehen.
Das sind aber harte Worte, lassen die sich näher Begründen?
Was ist eine "sogenannte" Dienstanweisung? Ist die dann nicht so gültig, wenn die Anweisung nur "so genannt" wird?
Wo Bitte ist das eine Anweisung zur unterlassenen Hilfeleistung?
Geschrieben von Jan O.Aus meiner persönlichen Sicht höchst problematische Anweisung, die ich im Einsatzfall - sofern die Straßen- und Verkehrsbedingungen es zulassen würden- wohl schlicht ignorieren würde...
Ich weiss nicht, was es für dienstrechtliche Folgen hat eine Dienstanweisung absichtlich zu ignorieren, aber ich finde diese Aussage gewagt.
Mal abgesehen davon, sagt diese Dienstanweisung ja nicht, dass man automatisch bestraft wird. Die Anweisung sagt ja nur, dass bei der zweiten Überschreitung das Verfahren nicht automatisch eingestellt wird. Alles andere entscheidet dann ggf. ein Richter.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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