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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung Höchstgeschwindigkeiten Sonderrechte / Sondersignale # | 16 Beiträge | ||
Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 820568 | ||
Datum | 01.06.2016 18:24 MSG-Nr: [ 820568 ] | 1701 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Ansonsten finde ich Pauschalaussagen ala "Bis +XXKm/h ist ok" für ...blöd. zur Kenntnis genommen... Ich sehe trotzdem nicht, an welcher Stelle die DA fordert, "über" ein Gesetz gestellt zu werden. Darüber hinaus kann ich noch nicht einmal erkennen, an welcher Stelle sich Gesetz und DA hierbei entgegenstehen. Die DA ist ja nichts weiter, als eine Verhaltensanweisung an die eigene Verwaltung. Ansonsten wird exakt den Buchstaben des Gesetzes gefolgt! Analogie: In der mathematischen Kurvendiskussion wird in der Regel das sogenannte "Maximum" untersucht, um die Kurve genauer zu beschreiben. >>> Stellen wir uns einmal vor, der "Polizeibeamte A" würde an einer Einsatzstelle, im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit, in wahrgenommener Notwehr einen Angreifer töten. Stellen wir uns einmal vor, daß es sich nach allen uns dazu verfügbaren Informationen tatsächlich um eine Situation der Notwehr gehandelt habe. Würden wir jetzt auch darauf bestehen wollen, daß die StA (in Anerkennung und Würdigung der gesellschaftlichen Tätigkeit der Polizei) von vornherein darauf verzichtet, Ermittlungen einzuleiten? Oder würden wir vielmehr erwarten, daß nach einem entsprechend rechtstaatlichen Verfahren (das muß nicht zwingend bis zum Gerichtsverfahren andauern, das Verfahren läuft ab dem Zeitpunkt der formellen Einleitung) eben genau dies als Ergebnis der Ermittlungen herauskommt? Aus meiner Sicht ist die "Einleitung" eines Verfahrens für sich genommen, noch kein Grund zur Aufregung. Erst, wenn das Verfahren dann unter mißachtung der Rechtslage (Problematik des Vorwurfs eines Geschwindigkeitsverstoßes trotz eindeutiger §35/38 Situation) betrieben wird, dann würde ich einen entsprechend heftigen Aufschrei der Berufs- und Interessenvertretungen erwarten und auch die entsprechende finanzielle Unterstützung durch die Verbände im Rahmen des Rechtszuges! Für diesen Anspruch allerdings muß jeder Einzelne von uns ebenfall immer "ehrlich" bleiben.... Sind es wirklich immer §35/38 Fahrten, von denen wir behaupten es sei so? Ich erinnere noch einmal: "...wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden." Ist wirklich jedesmal ein Menschenleben in Gefahr, wenn wir das Horn ziehen? Gilt es wirklich jedes mal schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, wenn wir mit den Rechten aus §35/38 StVO auf den Straßen unseres Zuständigkeitsbereichs unterwegs sind? Und ja... die Organisationen aus Absatz 1 haben es da etwas "leichter", als der RD aus Absatz 5a... Aber so ist das Gesetz! Und es gibt uns nicht mehr "Macht", sondern mehr Verantwortung als dem durchschnittlichen Bürger auf der Straße... Vielleicht sollten wir uns darauf besinnen, daß es nicht immer erstrebenswert ist, zusätzliche Verantwortung aufgebürdet zu bekommen... | ||||
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