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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung Höchstgeschwindigkeiten Sonderrechte / Sondersignale | 16 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 820575 | ||
Datum | 01.06.2016 20:28 MSG-Nr: [ 820575 ] | 1627 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulf M. zur Kenntnis genommen... Mehr erwarte ich auch nicht ;) Geschrieben von Ulf M. Darüber hinaus kann ich noch nicht einmal erkennen, an welcher Stelle sich Gesetz und DA hierbei entgegenstehen. Da mir die DA nicht bekannt ist beziehe ich mich auf die oben Verlinkte LNonline Ekkehard Giewald, Geschäftsführer des DRK- Es gibt vom Landkreis eine Regelung, die besagt, dass bei Sonderfahrten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 50 Prozent überschritten werden darf. In der Konsequenz bedeutet das auch bei Feuer MIN oder zur/unter Reanimation Zone 30Km/h: Nachts um 2Uhr Vmax 45Km/h Verkehrsberuhigter Bereich/Fußgängerzone: 6 Uhr morgens Vmax 10km/h BAB 80km/h (Lärmschutz): Sonntags 9Uhr Vmax 120Km/h Für mich nicht verständlich und definitiv an der Grenze zur oben bereits strapazierten unterlassenen Hilfeleistung. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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