Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | Braunsbach und der Katastrophenschutz | 52 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 R.8, Trossingen / Baden-Württemberg | 820591 |
Datum | 02.06.2016 10:01 MSG-Nr: [ 820591 ] | 9288 x gelesen |
Einsatzleiter
Technische Einsatzleitung
Innenminister
Hallo Klaus,
Mal unabhängig davon ob Katastrophenalarm ausgelöst hätte werden können/müssen oder nicht. Der örtliche EL ist für die Nachforderungen verantwortlich und kann diese jederzeit über die Leitstelle anfordern. Ich denke dies wird/wurde entsprechend den Bedürfnissen auch gemacht. Alles andere wäre wenig Zielführen, denn dann hätte man in Braunsbach nur Chaos unter den Helfern.
Was würde sich bei Katastrophenalarm ändern? Klar, man kann die Bundeswehr heranziehen, es gibt eine TEL und das IM mischt auch noch mit. Aber unterm Strich bekomme ich immer noch nur das was ich anfordere! OK die Kosten für Überlandhilfe trägt dann der Landkreis, aber mal ehrlich, wer schreibt bei so einem Ereignis eine Rechnung für die ÜL?
Und würde Braunsbach sich selbstüberlassen, kenne ich eine Zeitung mit vier Buchstaben, die das sofort aufgreifen würde
Viele Grüße Andreas
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 01.06.2016 10:11 |
|
., Niefern-Öschelbronn |
| 01.06.2016 10:12 |
|
Flor7ian7 B.7, Völklingen |
| 01.06.2016 10:30 |
|
., Niefern-Öschelbronn | |