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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Polizeifunk abhören: Frequenzen mit App, Radio und online empfangen - Darf man das? | 18 Beiträge | ||
Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 820655 | ||
Datum | 04.06.2016 19:07 MSG-Nr: [ 820655 ] | 3839 x gelesen | ||
Ja aber Ulli möchte mit seinem Post ja auf das absichtliche Unterlaufen dieser Regelungen durch einen berechtigten hinaus. Wenn man aber so argumentiert, also den "Insider" als Angreifer definiert, dan wäre ja maximal ein ausgeschaltetes Funkgerät, ohne Programmierung und ohne Simkarte in einem Kellerraum ohne Fenster und Türen als "sicher" zu betrachten... Sein Einwand ist zwar sachlich richtig, jedoch erschließt sich mir der Sinn der Nachricht nicht ganz... ( abgesehen von der digitalfunkskeptischen Grundhaltung abgesehen) Daher ja auch meine Antwort... | ||||
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