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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaPolizeifunk abhören: Frequenzen mit App, Radio und online empfangen - Darf man das?18 Beiträge
AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen820690
Datum06.06.2016 12:09      MSG-Nr: [ 820690 ]2224 x gelesen

Ich komme wieder darauf zurueck, dass es mit der Uebergabe der BOSSiKa auch zur Uebernahme der Verantwortung zur entsprechenden Sicherung kommt.

Zumindest in NI wird dieser "Gefahren-Uebergang" sogar per Unterschrift dokumentiert.
Es obliegt dann also den jeweiligen Organisationen, entsprechende (vermutlich im Regelfall organisatorische) Massnahmen zu treffen, um dem entgegen zu wirken.
Ich halte mich an der Stelle mal mit konkreten Vorschlaegen zurueck, da das besser jeweils in den Standorten bewertet und eingefuehrt warden sollte, Aufbau und Ablaeufe sind da dann doch zu verschieden.

Im "Hauptamt" halte ich jedoch Vollzaehligkeitskontrollen im Rahmen von Uebergaben nun wirklich nicht fuer abwegig...

Was sicherlich erreicht werden muss ist ein "Bewusstseinswechsel" von

"Oh, Funkgeraet weg... besser mal nichts sagen, gibt nur Aerger und... taucht schon wieder auf...!"

zu

"Oh Funkgeraet weg... besser schnell melden, vielleicht kann es noch geortet werden, mindestens jedoch schnellstmoeglich gesperrt!"

Zumindest in NI gilt daher die Verfahrensweise, dass dem ServiceDesk schnellstmoeglich der Verlust mitgeteilt wird. Hierbei gibt es seitens der ASDN keinen Ruecklauf in die Organisation hinein, um die Beruehrungsaengste zu vermeiden.
Heisst also, der jeweilige "Beamte" ist selbst dafuer verantwortlich, wann und wie er seiner Organisation den Verlust mitteilt.
Die ASDN kuemmert sich lediglich um die Sperrung und gegebenenfalls eine Ortung, sofern moeglich...

Fuer den Interessierten, Hier die entsprechende Verfahrensbeschreibung der ASDN.

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