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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821157
Datum21.06.2016 09:25      MSG-Nr: [ 821157 ]18276 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • So neu ist das gar nicht:
    KG Berlin vom 8.12.1975, 12 U 2161 / 75 = DAR 76 78, auch in der StVO-Kommentierung zu finden.
    "Will der Führer eines Einsatzfahrzeuges an einer Kreuzung bei rotem Ampellicht stehen bleiben und erst bei grünem Ampellicht wie jeder andere Verkehrsteilnehmer fahren, so ist die Verwendung von Blaulicht missbräuchlich."

    Anders gesagt, es könnte sinnvoll sein, das beim Warten an einer roten Ampel zumindest die ersten 3 - 5 Fahrzeuge die Lampen aus machen.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    Geändert von Udo B. [21.06.16 09:35] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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