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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 821157 | ||
Datum | 21.06.2016 09:25 MSG-Nr: [ 821157 ] | 18276 x gelesen | ||
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So neu ist das gar nicht: KG Berlin vom 8.12.1975, 12 U 2161 / 75 = DAR 76 78, auch in der StVO-Kommentierung zu finden. "Will der Führer eines Einsatzfahrzeuges an einer Kreuzung bei rotem Ampellicht stehen bleiben und erst bei grünem Ampellicht wie jeder andere Verkehrsteilnehmer fahren, so ist die Verwendung von Blaulicht missbräuchlich." Anders gesagt, es könnte sinnvoll sein, das beim Warten an einer roten Ampel zumindest die ersten 3 - 5 Fahrzeuge die Lampen aus machen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [21.06.16 09:35] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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