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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 821168 | ||
Datum | 21.06.2016 10:40 MSG-Nr: [ 821168 ] | 18053 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. So neu ist das gar nicht: Kann es sein, das man da eine Spezialentscheidung auf allgemein gültig bzw. auf einen anderen Spezial Sonderfall anzuwenden versucht? LF stehend, allein mit RKL an der roten Ampel erzeugt immer Verwirrung beim gemeinen Autofahrer Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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