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Löschgruppenfahrzeug
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW821168
Datum21.06.2016 10:40      MSG-Nr: [ 821168 ]18053 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • Geschrieben von Udo B.So neu ist das gar nicht:
    KG Berlin vom 8.12.1975, 12 U 2161 / 75 = DAR 76 78, auch in der StVO-Kommentierung zu finden.
    "Will der Führer eines Einsatzfahrzeuges an einer Kreuzung bei rotem Ampellicht stehen bleiben und erst bei grünem Ampellicht wie jeder andere Verkehrsteilnehmer fahren, so ist die Verwendung von Blaulicht missbräuchlich."


    Kann es sein, das man da eine Spezialentscheidung auf allgemein gültig bzw. auf einen anderen Spezial Sonderfall anzuwenden versucht?

    LF stehend, allein mit RKL an der roten Ampel erzeugt immer Verwirrung beim gemeinen Autofahrer

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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