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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW821194
Datum21.06.2016 14:45      MSG-Nr: [ 821194 ]18031 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • Geschrieben von Thomas E.LF stehend, allein mit RKL an der roten Ampel erzeugt immer Verwirrung beim gemeinen Autofahrer

    Genau deswegen ist es doch verboten.

    Ganz allgemein, egal ob im Verband oder auf alleiniger Einsatzfahrt. Ich sehe da keinen Sonderfall?!

    Schlimm genug übrigens, daß es diese Regel in den letzten 40 Jahren nicht als regulärer Inhalt in alle Blaulicht-Unterweisungen geschafft hat.

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