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Straßenverkehrsordnung
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP821196
Datum21.06.2016 15:08      MSG-Nr: [ 821196 ]18171 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • Hoffentlich sind die Autofahrer nicht auch verwirrt, wenn sich an der Ampel dummerweise mal ne Einsatzstelle befindet, vor der die Blaulichtsoloblinkerei nach § 35 Abs. 2 StVO warnt ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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