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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaPrüffrist Feuerlöscher11 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW821205
Datum21.06.2016 18:30      MSG-Nr: [ 821205 ]2276 x gelesen
Infos:
  • 05.07.19 PRYMOS® PM10 - Die neue Generation EN 3-Feuerlöscher aus leichtem und robustem Kevlar-Verbundwerkstoff

  • Geschrieben von Udo B.(vgl. diverse nationale Regelungen zu den Prüffristen im ADR-Bereich oder im ÖPNV - zwischen 6 Monate und 2 Jahre).

    ADR auf die Schnelle:
    "Die Feuerlöschgeräte müssen in Übereinstimmung mit den zugelassenen nationalen Normen Prüfungen unterzogen werden, um ihre Funktionssicherheit zu gewährleisten. Sie müssen mit einem Konformitätszei-chen einer von einer zuständigen Behörde anerkannten Norm sowie, je nach Fall, mit einer Kennzeich-nung mit der Angabe des Datums (Monat, Jahr) der nächsten Prüfung oder des Ablaufs der höchstzuläs-sigen Nutzungsdauer versehen sein."

    Das spricht für sich gesehen nicht gerade gegen Einweg-Löscher ohne Prüfvorgabe, ganz im Gegenteil.

    Es müsste halt die Norm mitspielen...

    (Wer verlangt die 6 Monate?)

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     21.06.2016 14:43 Hara7ld 7S., Köln
     21.06.2016 15:56 Dani7el 7R., Lauterbach
     21.06.2016 15:59 Udo 7B., Aichhalden
     21.06.2016 18:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     22.06.2016 08:26 Udo 7B., Aichhalden
     21.06.2016 21:58 Hara7ld 7S., Köln
     22.06.2016 08:39 Udo 7B., Aichhalden
     05.07.2019 09:31 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
     22.06.2016 07:31 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
     24.06.2016 12:30 Hara7ld 7S., Köln
     05.07.2019 09:14 Armi7n B7., Muggensturm

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